Auw bei Prüm

Eife​lgemeinde am Schwarzen Mann

2024 | 08. November – Bekanntmachung – OB Neuwahl

Amtsniederlegung

Herr Ortsbürgermeister Peter Eichten ist zum 31.10.2024 vom Amt des Ortsbürgermeisters zurückgetreten und wurde aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

Die Amtsgeschäfte der Ortsgemeinde werden vom Ersten Beigeordneten, Herrn Alexander Nosbers, übernommen.

Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Auw bei Prüm und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 26.01.2025 fndet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Auw bei Prüm statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 09.02.2025, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen
und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 03.12.2024, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer
Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen
. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl
der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/
Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich die/der bisherige Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister als Einzelbewerberin/Einzelbewerber bewirbt.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter

Herr Erster Beigeordneter Alexander Nosbers
Görresweg 6, 54597 Auw bei Prüm OT Schlausenbach

oder bei der zuständigen

Verbandsgemeindeverwaltung Prüm,

Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Wahlamt (Zimmer 205),

eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 09.12.2024, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Auw bei Prüm, den 08.11.2024
Alexander Nosbers
Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Auw bei Prüm
als Wahlleiter